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01. 07. 2020 aktuelle Festbetragssenkung

Festbeträge sind Preisobergrenzen für die maximale Erstattung der gesetzlichen Krankenkassen.

Liegen Medikamente im Preis über dem festgelegten Festbetrag, dann zahlt der Kunde die Differenz als Aufzahlung. Das gilt auch für zuzahlungsbefreite Patienten und Kinder.

Sind Arzneimittel im Preis mind. 30% unter Festbetrag, dann entfällt die Zuzahlung.

Ein- bis zweimal im Jahr werden Anpassungen durch den Gemeinsamen Bundesausschuß (G-BA) aus Krankenkassen und Leistungserbringern vorgenommen.

Das kann zu verschiedenen Auswirkungen führen:

1. Eine  Senkung der Festbeträge, wie jetzt zum 01. 07., führt nicht selten dazu, dass zuzahlungsbefreite Packungen wegen der 30%-Regel nun wieder zuzahlungspflichtig werden. (z. B. Simvastatin Basics® war bislang bei der AOK PLUS ohne Zuzahlung, ab 01. 07. 2020 sind jetzt 5 € fällig)

2. Andererseits können für Medikamente, im Preis zwischen 50 und 100 €, durch eine parallele Preissenkung der Hersteller auch zur Verminderung der 10%igen Zuzahlung führen.

3. Und natürlich kann auch für den Patienten eine Aufzahlung erstmalig anfallen oder steigen, wenn der Anbieter den Preis unverändert lässt.

Diese Festlegungen sind für alle Apotheken bindend, die mit den gesetzlichen Kassen in Deutschland abrechnen.

Hinweis:

Durch Lieferengpässe kann es außerdem vorkommen, dass zeitweise nur Arzneimittel bestimmter Wirkstoffe von Herstellern beschaffbar sind, die eine Aufzahlung auf Grund der Überschreitung des Festbetrages fordern. Daher bitte rechtzeitig das Folgerezept bestellen, um nicht unter Zugzwang zu kommen.